Code of Conduct

Code of Conduct der Böckling GmbH & Co. KG

Die Böckling GmbH & Co. KG, ein familiengeführtes Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf Dekoration von Glas-, Keramik und Porzellanprodukten verspricht mit ihrer 75-jährigen Geschichte ein ethisch, rechtlich und wirtschaftlich einwandfreies Handeln.

Die Qualität unserer Produkte, Dekorationen, Dienstleistungen und Prozesse, sowie unser eigenes Verhalten gegenüber unseren Kunden, Lieferanten und Mitarbeitern sind von wesentlicher Bedeutung auf den dauerhaften Markterfolg unseres Unternehmens, aber auch auf den unserer Kunden.

Unsere Verpflichtung ist die Gewährleistung der Kundenzufriedenheit, ebenso wie die Einhaltung aller gesetzlichen und behördlichen Vorschriften. Da die Nachhaltigkeit für unsere Gesellschaft einen immer höher werdenden Stellenwert gewinnt, setzen wir bereits verschiedene Punkte wie eigene Stromerzeugung, Einsparung von Ressourcen und E-Autos um, ohne jedoch den Faktor Mensch und unsere soziale Verantwortung als Unternehmen außer Acht zu lassen.

Gerade in der heutigen Zeit ist es wichtig nachhaltig, langfristig und partnerschaftlich zu agieren. Dazu gehört vor allem ein respektvoller, verantwortungsvoller sowie nachhaltiger Umgang mit allen Mitarbeitenden, Geschäftspartnern sowie Umwelt, Ressourcen und der Gesellschaft als Ganzes. Im vorliegenden Code of Conduct sind unsere Leitprinzipien unmissverständlich und unumstößlich definiert – eine klare Verpflichtung für unsere Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden, Geschäftspartner und uns.

01. Menschenrechte und faire Arbeitsbedingungen (gemäß ETI Base Code)

1. Das Arbeitsverhältnis wird frei gewählt

1.1 Es besteht keine Zwangsarbeit, Zwangsknechtschaft oder unfreiwillige Gefängnisarbeit.

1.2 Arbeiter werden nicht aufgefordert einen „Pfand“ oder ihre Ausweisdokumente bei ihrem Arbeitgeber zu hinterlegen und es ist ihnen freigestellt, ihren Arbeitgeber nach einer angemessenen Benachrichtigung zu verlassen.

2. Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Tarifverhandlungen werden respektiert

2.1 Arbeiter haben ohne Ausnahme das Recht, sich zu versammeln und eine Gewerkschaft ihrer eigenen Wahl zu gründen und gemeinsam Tarifverhandlungen durchzuführen.

2.2 Der Arbeitgeber nimmt gegenüber den Aktivitäten von Gewerkschaften und deren organisatorischer Aktivitäten eine offene Haltung ein.

2.3 Arbeitnehmervertreter werden nicht diskriminiert und haben die Möglichkeit, ihre repräsentativen Funktionen am Arbeitsplatz auszuführen.

2.4 Wo das Vereinigungsrecht und Recht auf Tarifverhandlungen durch die Gesetzgebung beschränkt wird, erleichtert der Arbeitgeber die Entwicklung gleichberechtigter Mittel für unabhängige und freie Vereinigung und Verhandlungen und behindert diese nicht.

3. Die Arbeitsbedingungen bei Böckling sind sicher und hygienisch

3.1 Es besteht ein sicheres und hygienisches Arbeitsumfeld unter Berücksichtigung des allgemeingültigen Wissens der Branche und bestimmter Gefahren gewährleistet werden. Es sollen angemessene Maßnahmen getroffen werden, um Unfälle und Gesundheitsschädigungen zu verhindern, die im Rahmen der Arbeit entstehen, mit dieser in Verbindung stehen oder aufgrund dieser entstehen, indem mit dem Arbeitsumfeld einhergehende Gefahren, soweit dies in vernünftiger Weise umsetzbar ist, minimiert werden.

3.2 Arbeiter sollen ein regelmäßiges und protokolliertes Gesundheits- und Sicherheitstraining erhalten. Dieses Training soll für neue oder wieder eingestellte Arbeitnehmer wiederholt werden.

3.3 Zugang zu sauberen Toilettenanlagen und trinkbarem Wasser und, wenn angebracht, Einrichtungen für die Lebensmittellagerung sollen bereitgestellt werden.

3.4 Die Unterbringung muss, wenn sie bereitgestellt wird, sauber und sicher sein, sowie den Grundbedürfnissen der Arbeiter entsprechen.

3.5 Das die Richtlinien einhaltende Unternehmen soll die Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit einem Vertreter der Geschäftsführung übertragen.

4. Es wird keine Kinderarbeit eingesetzt

4.1 Es soll kein Einsatz von Kinderarbeit vorliegen.

4.2 Unternehmen sollen eine Politik und Programme entwickeln oder an diesen teilnehmen, die für die Übertragung eines Kindes, das bei der Ausführung von Kinderarbeit vorgefunden wird, in eine qualitative Ausbildung und für dessen Verbleib in derselben bis zum Ende der Kindheit sorgt.

4.3 Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden nicht während der Nacht oder unter gefährlichen Bedingungen beschäftigt.

4.4 Diese Strategien und Verfahren sollen mit den Bestimmungen der entsprechenden ILO-Standards übereinstimmen.

5. Mindestlöhne werden bezahlt

5.1 Löhne und Vergütungen, die für eine reguläre Arbeitswoche gezahlt werden, entsprechen wenigstens den nationalen gesetzlichen Vorgaben oder dem branchenüblichen Standardwert, je nachdem, welche Vorgabe höher ausfällt. Auf jeden Fall sollen Löhne immer ausreichend sein, um die Grundbedürfnisse zu decken und etwas frei verfügbares Einkommen bereitzustellen.

5.2 Alle Arbeiter erhalten schriftliche und verständliche Informationen zu den Arbeitsbedingungen in Bezug auf Löhne, bevor sie die Arbeit aufnehmen sowie bei jeder Auszahlung zu Lohnangaben für den betreffenden Bezugszeitraum.

5.3 Abzüge von Löhnen als Disziplinierungsmaßnahmen werden weder gestattet noch werden Abzüge von den Löhnen, die nicht durch die nationale Gesetzgebung erlaubt sind, ohne das ausdrückliche Einverständnis des betroffenen Arbeiters vorgenommen. Alle Disziplinarmaßnahmen sollen aufgezeichnet werden.

6. Die Arbeitszeit ist nicht überhöht

6.1 Die Arbeitszeit stimmt mit der nationalen Gesetzgebung und dem branchenüblichen Standardwert und den Abschnitten 6.2 bis 6.6 unten überein, je nachdem wo der größere Schutz geboten wird. Die Unterabschnitte 6.2 bis 6.6 basieren auf den internationalen Arbeitsrichtlinien.

6.2 Arbeitszeiten, Überstunden ausgenommen, müssen per Vertrag festgelegt werden und dürfen 48 Stunden pro Woche nicht überschreiten.

6.3 Überstunden werden freiwillig geleistet. Alle Überstunden müssen auf verantwortlicher Basis genutzt werden und das Folgende beachten: das Ausmaß, die Häufigkeit und die gearbeiteten Stunden durch einzelne Arbeiter und die Belegschaft als Ganzes. Überstunden dürfen nicht als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse genutzt werden. Überstunden werden immer mit einem Überstundenzuschlag vergütet, wobei empfohlen wird, dass dieser nicht unter 125% des regulären Lohns liegen sollte oder als Freizeit genommen.

6.4 Die Arbeitsstunden insgesamt, die über einen Zeitraum von 6 Tagen geleistet werden, dürfen 60 Stunden nicht überschreiten, außer diese werden von Unterabschnitt 6.5 abgedeckt.

6.5 Die Arbeitsstunden insgesamt über einen Zeitraum von sieben Tagen dürfen 60 Stunden nur in außergewöhnlichen Umständen überschreiten, in welchen alle folgenden Aufzählungen zutreffen:

  • dies ist durch das Landesrecht erlaubt;
  • dies wurde in einer, auf freier Basis mit einer Arbeitnehmerorganisation verhandelten Tarifvereinbarung beschlossen, wobei die Organisation einen signifikanten Teil der Belegschaft repräsentiert;
  • es wurden angemessene Sicherheitsmaßnahmen eingeführt, um die Gesundheit und Sicherheit der Arbeiter zu schützen;
  • und der Arbeitgeber kann beweisen, dass außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie beispielsweise unerwartete Produktionsspitzen, Unfälle oder Notfälle.

7. Diskriminierung wird nicht praktiziert

7.1 Es gibt keine Diskriminierung bei der Einstellung, Vergütung, Zulassung zum Training, Beförderung, Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder Pensionierung aufgrund von Rasse, Kaste, Nationalität, Religion, Alter, Behinderung, Geschlecht, Ehestand, sexueller Orientierung, Gewerkschaftsmitgliedschaft oder politischer Zugehörigkeit.

8. Es besteht ein geregeltes Arbeitsverhältnis

8.1 Die geleistete Arbeit wird soweit möglich auf Grundlage der anerkannten, durch nationale Gesetzgebung und Praxis etablierten Arbeitsbeziehung durchgeführt.

8.2 Verpflichtungen gegenüber Arbeitnehmern, die durch das Arbeits- oder Sozialversicherungsrecht und Vorschriften bezüglich eines regulären Arbeitsverhältnisses entstehen, werden durch die Verwendung von reinen Arbeitsverträgen, Subunternehmertum oder Heimarbeit oder durch Ausbildungspläne ohne die Absicht, Fähigkeiten zu vermitteln oder ein reguläres Arbeitsverhältnis bereitzustellen, nicht vermieden, noch sollen derartige Verpflichtungen durch die überhöhte Verwendung von befristeten Arbeitsverträgen umgangen werden.

9. Unmenschliche oder brutale Behandlung ist nicht erlaubt

9.1 Körperlicher Missbrauch oder Disziplinierung, die Androhung körperlichen Missbrauchs, sexuelle oder anderweite Belästigung und verbale Beschimpfung oder andere Formen der Einschüchterung sind verboten.

Die Bestimmungen dieses Codes legen Mindeststandards und nicht Höchstanforderungen fest und sollten nicht verwendet werden, um Unternehmen an einer Verbesserung dieser Standards zu hindern. Von Unternehmen, die diesen Code anwenden, wird erwartet, dass sie mit den nationalen und anderen anwendbaren Gesetzen konform gehen und dass, wenn die Bestimmungen der Gesetzgebung und der Base Code dieselben Themen ansprechen, die Bestimmungen angewendet werden, welche den größeren Schutz bieten.

02. Unsere Werte

Wir halten die gesetzlichen und behördlichen Vorgaben in Bezug auf Arbeitsrecht und allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ein.

In Übereinstimmung mit unseren Unternehmensgrundsätzen tolerieren wir keinerlei Ausgrenzungen egal welcher Art, keine sexuelle Belästigung oder sonstige persönlichen Angriffe gegen einzelne Personen.

Ebenso gewährleisten wir Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz und setzen uns für ein gesundheitsförderndes Arbeitsumfeld ein. Mitarbeiter*innen werden regelmäßig (mind. 1x im Jahr) über geltende Gesundheitsschutzbestimmungen informiert, unterwiesen, geschult und ggf. betriebsärztlich untersucht.

Uns liegt es besonders am Herzen, die Vereinbarkeit zwischen Familie und Beruf für unsere Mitarbeiter*innen zu gewährleisten. Daher sind wir sehr bemüht, hier individuelle Lösungen zu finden.

Unsere Führungsebene sowie unsere Mitarbeiter*innen bilden in unserem Unternehmen eine Einheit. Daher werden unsere Mitarbeiter*innen in den Zielführungsprozess integriert und Konflikte auf Augenhöhe gelöst. Dieselbe Vorgehensweise wird auch bei unseren Lieferanten und Kunden angewandt und ist der Schlüssel für eine langfristige und erfolgreiche Zusammenarbeit.

Mitarbeiterzufriedenheit ist uns sehr wichtig, daher erhalten unsere festangestellten Mitarbeiter*innen mehr als die gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage gestellt. Unsere Aushilfen bekommen den gesetzlich vorgeschriebenen Mindesturlaub.

Wir halten die nationalen Vorgaben der Arbeitszeitgesetze ein. Böckling erkennt den Anspruch der Mitarbeiter*innen auf angemessene Entlohnung an und hält sich mindestens an die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlöhne. Die festangestellten Mitarbeiter werden über die gesetzlichen Vorgaben hinaus und die Aushilfskräfte mindestens mit den gesetzlichen Vorgaben entlohnt.

03. Nachhaltigkeit und Umweltbewusstsein

Unser Maschinenpark wurde durch die neusten Druckstraßen ergänzt, Betriebsstoffe daher vermieden sowie der Gasverbrauch bei der Fertigung stark reduziert.

Unser Fuhrpark ist auf dem modernsten Stand. Es sind mindestens Fahrzeuge mit der EURO 6 Abgasnorm eingesetzt. Des Weiteren setzen wir nahezu ausschließlich auf Elektro- und Hybridfahrzeuge. Durch unsere große Anzahl an Photovoltaik Anlagen produzieren wir einen Anteil unseres Stromverbrauches für unsere Fertigung und Fahrzeuge, der Rest wird eingespeist.

Durch modernste LED-Technologie wandeln die LED-Röhren in unseren Produktions- und Lagerhallen sowie unserer Verwaltung, Strom wesentlich effizienter in Licht um. Das führt dazu, dass für die gleiche Lichtleistung rund 50% weniger Energie benötigt wird.

Defekte, nicht mehr der Norm entsprechende EUR Paletten werden in unserer hauseigenen Werkstatt wieder verwendungsfähig gemacht und somit dem Palettenkreislauf wieder zugeführt. Eine Wiederverwertung ziehen wir stets einer Vernichtung vor.

Unser Ziel ist, die Vermeidung von Abfällen und eine ressourcenschonende Materialwirtschaft. Defekte, nicht wieder reparable Paletten, werden entweder separat in einen Holzcontainer entsorgt oder zur Wärmegewinnung verwendet. Sofern möglich werden Kartonagen weiterverwendet sowie die Wickelfolie nur in notwendigem Maße eingesetzt.

04. Vermeidung von Interessenskonflikten

Wir sind uns bewusst, dass Entscheidungen im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit für Böckling nicht von privaten Interessen oder persönlichen Beziehungen geprägt sein dürfen.

Die Balance aus Effizienz und Ethik unter Berücksichtigung aller ökologischen, ökonomischen und sozialen Aspekte ist hier für uns von ganz großer Bedeutung.

Nebentätigkeiten können zu Interessenkonflikten zwischen Böckling und seinen Mitarbeiter*innen führen. Daher unterliegen Nebentätigkeiten, welche einen Interessenkonflikt hervorrufen können, immer einem Einwilligungsvorbehalt durch Böckling.

Bei Nebentätigkeiten für oder im Unternehmen, die im Wettbewerb zu uns stehen, wird in jedem Fall ein Interessenkonflikt vermutet. Ebenso lassen wir hier die moralische Entscheidungsbasis, Fairness und Schutzfunktion als Arbeitgeber gegenüber unseren Mitarbeitern nicht außer Acht.

Jeder Kunde wird gleich behandelt. Wertschätzend, seriös und fair behandelt. Wir möchten unseren Kunden durch unsere Dienstleistung absoluten Mehrwert bieten und Synergien vollumfänglich gemeinsam nutzen.

05. Fairer Wettbewerb

Korruption und Bestechung ist ein grober Missbrauch der Vertrauensstellung in einer Funktion oder Organisation, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil zu erlangen, auf welchen kein rechtlich begründeter Anspruch besteht. Dies gilt für alle Mitarbeiter der Böckling GmbH & Co. KG.

Wir gewinnen unsere Kundenaufträge ausschließlich auf faire Weise über Preis, Service und Qualität unseres Angebots. Es dürfen weder Geldzahlungen noch andere Leistungen getätigt werden, um amtliche Entscheidungen zu beeinflussen oder einen ungerechtfertigten Vorteil zu erlangen.

Unser Handeln ist an den Standards verantwortungsvoller Unternehmensführung angelehnt.

Keine Mitarbeiter*in darf seine Stellung im Unternehmen dazu nutzen, Vorteile zu verlangen, anzunehmen, sich zu verschaffen oder zusagen zu lassen. Ausnahmen hierzu bilden die Annahme von Gelegenheitsgeschenken von symbolischem Wert, Zuwendungen an alle Mitarbeiter*innen oder Essens- beziehungsweise Veranstaltungseinladungen in angemessenem Rahmen, wenn dabei die lokalen Gepflogenheiten respektiert werden. Verstöße werden nicht toleriert.

06. Informationssicherheit und Datenschutz

Bei der Umsetzung der Datenschutzgrundsätze ist es unser Bestreben, neben den gesetzlichen Anforderungen insbesondere das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, den Schutz vor missbräuchlicher Datenverarbeitung sowie die Wahrung der Privatsphäre unserer Mitarbeiter*innen, Kund*innen, Businesskunden, Lieferanten und Geschäftspartnern zu gewährleisten.

Wir bewahren personenbezogene Daten sicher auf und übertragen diese nur unter Beachtung einschlägiger Gesetze und der Anwendung der nötigen Vorsichtsmaßnahmen. Bei der Datenqualität und der technischen Absicherung vor unberechtigtem Zugriff gewährleisten wir einen hohen Standard. Die Verwendung von Daten stellen wir den betroffenen Personen transparent dar und wahren ihre Betroffenenrechte gemäß der Datenschutz-Grundverordnung.

07. Schutz von Eigentum und Vermögen

Unser materielles und immaterielles Unternehmenseigentum sowie das Betriebsvermögen stellen die Mittel zur Erreichung unserer Geschäftsziele dar.

Ein Diebstahl zieht nicht nur arbeits- und zivilrechtliche Konsequenzen nach sich, sondern wird zugleich strafrechtlich verfolgt.

Unser geistiges Eigentum und das unserer Kunden, Lieferanten und Geschäftspartner ist ein wertvolles Gut, welches wir vor unbefugter Verwendung schützen.

Dies betrifft insbesondere urheber- und patentrechtlich Geschützte Marken, Logos, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse und damit verbundenes Know-how.

08. Umgang mit dem Code of Conduct

Wir erwarten von unseren Mitarbeitern, Subunternehmern und Lieferanten, dass sie unsere Grundsätze teilen sowie alle gesetzlichen Bestimmungen einhalten.
Darüber hinaus erwarten wir von unseren Lieferanten:

  • die Einhaltung aller anwendbaren Gesetze,
  • der Verzicht auf Korruption,
  • die Beachtung der Menschenrechte,
  • die Einhaltung der Gesetze gegen Kinderarbeit,
  • die Übernahme der Verantwortung für Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter,
  • die Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und zur Leiharbeit,
  • die Einhaltung der Gesetze zu Arbeitszeiten,
  • die Einhaltung der Gesetze und Standards zum Umwelt- und Klimaschutz
  • die Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz und zur Informationssicherheit und die Aufforderung, dass diese Wertgrundsätze auch in der eigenen Lieferkette umgesetzt und eingehalten werden.

Da wir seit dem Jahr 2014 ISO 9001 und 14001 zertifiziert sind, liegt unsere Bestrebung darin, den Code of Conduct mit Erfolg in unser integriertes Managementsystem einzubringen.

09. Unternehmensleitbild

Die Böckling GmbH und Co. KG ist ein familiengeführtes Unternehmen mittlerweile in dritter Generation mit Ina und Manuel Böckling und feiert 2024 sein 75-jähriges Bestehen. Das Unternehmen mit Sitz in Neudenau, Baden-Württemberg, dekoriert nach kundenspezifischen und individuellen Lösungen Glas-, Keramik- und Porzellanartikel im Trinkbereich. Getreu dem Motto: Wir können alles außer Hochdeutsch, gibt es bei uns für jede Möglichkeit eine Umsetzbarkeit. Unser Bestreben ist es unseren Kunden durch die Dekoration einen Mehrwert für die Artikel zu bieten. Unsere Eiche „bö“ bzw. „Böckling ist der Wiedererkennungswert unseres Unternehmens und findet sich nicht nur im Inland, sondern auch im Ausland weltweit wieder.

Durch den modernsten Stand der Technik können wir nicht nur Siebdruck Direktdruck und Abziehbilderdekoration anbieten, sondern auch Digitaldruck nebst Embossing. Flexibilität gehört zu unseren großen Stärken und unser Team verfügt über ein jahrzehntelanges Know-how, das wir gerne mit unseren Kunden teilen. Unsere flachen Hierarchien und Organisationsstrukturen machen es möglich unseren Kunden einen kurzfristigen Service zu bieten. Dies führt in unserem Unternehmen zu einer sehr geringen Reklamationsquote und höchster Kundenzufriedenheit. Ein weiterer Grund hierfür ist es, dass wir unseren Mitarbeitern, Lieferanten und Kunden auf Augenhöhe begegnen. Unser familiärer Zusammenhalt spiegelt sich in allen Bereichen unseres Unternehmens wider. Unser Ziel ist es eine langfristige, verantwortungsvolle, nachhaltige sowie faire Zusammenarbeit.

10. Unternehmens- und Qualitätspolitik Böckling GmbH & Co. KG

Im Zentrum der Qualitätspolitik stehen alle Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Kundenorientierung der Produkte; Dekorationsvarianten und Dienstleistungen der Böckling GmbH & Co. KG zu verbessern.

Die Verwirklichung dieser Philosophie beruht im Wesentlichen auf:

  • Einer langfristigen Kundenbindung und einer hohen Kundenzufriedenheit
  • Zufriedene, loyale und verantwortungsvolle Mitarbeiter
  • Hohe Personalverantwortung durch:
    • Vorbildfunktion der Führungskräfte
    • Hohes Wissen und ständige Einsatzbereitschaft der Mitarbeiter
  • Zuverlässigkeit
  • Sauberkeit (Verwaltung, Produktion, Lager, Personal)

Oberstes Ziel von Böckling ist die Schaffung nachhaltig erfolgreicher Leistungspotentiale unter Berücksichtigung von Qualitäts-, Umwelt- und Sicherheitsaspekten. Hierbei setzen wir auf:

  • Prozessorientierte Abläufe, welche auf die Problemlösung und Bedürfnisse des Kunden ausgerichtet sind (Anpassung auf Kundenwunsch)
  • Strukturierte Vorgehensweise mit einheitlichen Richtlinien
  • Analyse und ständige Verbesserung der betrieblichen Abläufe
  • Nachhaltigkeit / langfristige Umweltverträglichkeit (Umweltverantwortung)
  • Einhaltung gesetzlicher und behördlicher Vorgaben

Gemäß diesem Grundsatz ist es unser ausgesprochenes Ziel, keinerlei Verstöße gegen den Code of Conduct zu dulden. Mit unserer Unterschrift verpflichten wir uns, unseren Code of Conduct zu achten und einzuhalten. Er ist Bestandteil unserer Arbeits- und Lieferantenverträge.